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BGH, 27.05.1957 - III ZR 21/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.02.1990 - III ZR 293/88
Amtshaftung einer Gemeinde wegen Stellung eines unberechtigten Konkursantrages
Dementsprechend hat der Senat entschieden: Wenn auch die Entscheidung über eine vorläufige Betriebsschließung nach § 63 WiStG ausschließlich beim Amtsgericht liege, so könne der dahingehende behördliche Antrag doch eine Amtspflichtverletzung darstellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme für die Behörde erkennbar nicht gegeben seien (Senatsurteil vom 27. Mai 1957 III ZR 21/56 - LM BGB § 839 Fl Nr. 3).In einem solchen Fall handelt die beantragende Behörde nicht pflichtwidrig (Senatsurteil vom 27. Mai 1957 III ZR 21/56 - LM BGB § 839 Fl Nr. 3).
- BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57
Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl
Sicherlich kann aus dem Umstand, daß der Erlaß eines Haftbefehls mangels hinreichenden Tatverdachts und mangels Verdunkelungsgefahr abgelehnt wird oder ein erlassener Haftbefehl aufgehoben wird, wie das hier durch den Beschluß des Landgerichts geschehen ist, nicht ohne weiteres auf ein pflichtwidriges Verhalten der antragstellenden Staatsanwaltschaft geschlossen werden; pflichtwidrig handelt sie nur, wenn sie bei einer sachgerechten Würdigung des zur Beurteilung stehenden Sachverhalts nicht der Annahme sein durfte, die beantragte Maßnahme - der Erlaß des Haftbefehls - könne gerechtfertigt sein (vgl. Urteil vom 27. Mai 1957 - III ZR 21/56 S 13/14). - BGH, 27.09.1994 - III ZR 36/93
Amtspflichtverletzung wegen unterlassener Anfechtungsklage gegen …
In diesem rechtlichen Zusammenhang hat der Senat ausgeführt (BGHZ 110, 253, 256 [BGH 15.02.1990 - III ZR 293/88] unter Bezugnahme aufSenatsurteil vom 27. Mai 1957 - III ZR 21/56 - LM BGB §§ 839 Fl.Nr. 3):.